Gesundheitspflege
Die Anwälte von Vorys im Gesundheitswesen sind vertrauenswürdige und erfahrene Fachleute, die Mandanten in den rechtlichen und regulatorischen Fragen der Gesundheitsbranche beraten. Unabhängig davon, ob es sich bei der Angelegenheit um den täglichen Betrieb einer Gesundheitseinrichtung oder um Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, komplexen Rechtsstreitigkeiten, Unternehmens-Compliance, Betrug und Missbrauch oder Kostenträger- und Erstattungsvereinbarungen handelt, sind unsere Anwälte bestens dafür gerüstet, den Gesundheitsbedürfnissen unserer Klienten gerecht zu werden.
Wir fungieren als externer Berater für Krankenhäuser, Gesundheitssysteme, Pflegeheime und andere Langzeitpflegeeinrichtungen, andere Anbieter von Gesundheitseinrichtungen, Anbieter von Verhaltensmedizin und Anbieter, die Menschen mit Entwicklungsstörungen betreuen. Wir vertreten auch viele Ärzte, Ärztegruppen, häusliche Krankenpflegedienste, Hospizanbieter, ambulante Operationszentren, Diagnosezentren und andere ambulante Dienstleister. Siehe dieAnbietertypenKlicken Sie auf die Registerkarte, um mehr zu erfahren.
Unsere Erfahrung ist breit und tief. Wir sind nicht nur stolz auf unsere Erfahrung im Gesundheitswesen, sondern auch auf unsere Fähigkeit, uns mit anderen Praxisbereichen abzustimmen, um unseren Kunden Zugang zu den kompetentesten Anwälten in verschiedenen Bereichen zu ermöglichen. Unsere Anwälte verstehen die komplexe und sich ständig verändernde Landschaft des Gesundheitswesens und die Notwendigkeit, zeitnahe, praktische und präzise Lösungen für die Herausforderungen bereitzustellen, denen sich unsere Klienten im Gesundheitswesen gegenübersehen.
Seit über einem Jahrzehnt hat sich unser Gesundheitsteam in den Bereichen Gesundheitsrecht und Rechtsstreitigkeiten stets sowohl nationale als auch staatliche Anerkennung erworben – Gesundheitsversorgung durch die2023 US News – Best Lawyers® „Best Law Firms“-Bericht.
Darüber hinaus haben wir uns die langjährige Anerkennung als „Führende Anwaltskanzlei ” in Ohio für Gesundheitsfürsorge im Chambers USA Guide. Chambers hat auch eine Reihe von Vorys-Anwälten als „Führende Anwälte„im Gesundheitswesen.
Darüber hinaus ist der Vorsitzende der Vorys-Gesundheitsgruppe Mitglied des nationalen Vorstands der American Health Law Association (AHLA).
Wir bieten regelmäßig Rechtsberatung zu folgenden Gesundheitsthemen an:
Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung in der Unterstützung von Krankenhäusern, Ärzten, Ärztegruppen, Anbietern von Langzeitpflege, Anbietern von Verhaltensmedizin, Anbietern von Entwicklungsbehinderungen, häuslichen Gesundheitsdiensten und anderen Gesundheitsdienstleistern bei der Bewältigung des komplexen Regulierungssystems, das mit dem heutigen Gesundheitsmarkt verbunden ist. Einige unserer Anwälte im Gesundheitswesen sind ehemalige General Counsel staatlicher Behörden, die sowohl die Regulierungsbehörde als auch das regulierte Unternehmen vertreten haben. Wir verfügen außerdem über einen erfahrenen Krankenpfleger mit Erfahrung im Gesundheitswesen. Ihre einzigartigen Perspektiven können von unschätzbarem Wert sein, wenn Kunden strategische Entscheidungen im regulatorischen Kontext treffen.
Wir vertreten regelmäßig Gesundheitsdienstleister vor Bundes- und Landesbehörden, Bezirksbehörden, lokalen Gesundheitsbezirken und Akkreditierungsstellen, einschließlich der Joint Commission und dem Community Health Accreditation Program (CHAP). Wir beteiligen uns auch von Grund auf am regulatorischen Regelsetzungsprozess, damit unsere Kunden verstehen, was für die Regulierungsbehörde wichtig ist und warum. Dieses Wissen ist häufig hilfreich bei der Lösung von Streitigkeiten mit Regulierungsbehörden.
Nicht alle Gesundheitsdienstleister sind gleich und auch die Prozessanwälte im Gesundheitswesen sind nicht gleich. Unsere Prozessanwälte im Gesundheitswesen verstehen die besonderen geschäftlichen und regulatorischen Probleme, die unsere einzelnen Klienten im Gesundheitswesen betreffen, und bieten sorgfältig zugeschnittene Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie hier mehr.
Unsere Anwälte im Gesundheitswesen arbeiten mit unseren Steueranwälten zusammen, um Gesundheitsdienstleistern, insbesondere steuerbefreiten Gesundheitsorganisationen, Beratung zur Einkommenssteuer auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene, Planung von Umsatz- und Nutzungssteuerbefreiungen sowie Steuerplanungsdienste anzubieten. Wir beraten unsere Klienten im Gesundheitswesen regelmäßig zu allen organisatorischen und betrieblichen Aspekten der Erlangung und Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung, der Strukturierung von Fusionen und Umstrukturierungen, der Planung gewinnorientierter Tochtergesellschaften, Joint Ventures von gemeinnützigen und gewinnorientierten Unternehmen, Fragen der Nonprofit-Governance und der unabhängigen Gewerbesteuer (UBIT). Planung, Fundraising-Programme, Wohltätigkeitsaufrufe, Verkaufsförderung für wohltätige Zwecke, geplante Geschenke und Strukturierung von Vergütungsvereinbarungen zur Einhaltung der Zwischensanktionsregeln. Wir haben bei der Erlangung von Befreiungen von der Grundsteuer geholfen, Mandanten verteidigt, wenn die Befreiung von der Grundsteuer gefährdet war, und bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Befreiung von der Grundsteuer. Erfahren Sie hier mehr.
Unsere Kanzlei fungiert derzeit als Rechtsberater für mehrere große Branchenverbände von Gesundheitsdienstleistern in Ohio und Pennsylvania. Diese Handelsverbandsbeziehungen erstrecken sich über viele Jahrzehnte. Wir fühlen uns geehrt, ihr vertrauenswürdiger Rechtsberater zu sein. Wir arbeiten regelmäßig mit den Leitern von Handelsverbänden und ihren Vorständen zusammen, um die systemischen Probleme ihrer Mitglieder zu lösen. Wir unterstützen Branchenverbände im Gesundheitswesen bei den vielen Problemen, die in einer stark regulierten Branche auftreten. Darüber hinaus beherrschen wir die Prozesse der Staatshaushaltsplanung sehr gut und unterstützen die Verbände bei ihren branchenspezifischen Gesetzesinitiativen, deren Ausarbeitung und Analyse. Unsere Mandanten aus Wirtschaftsverbänden vertrauen uns als bevorzugter Rechtsberater bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme sowie der ihrer einzelnen Mitglieder.
Unsere Erfahrung in den Bereichen Regulierung und Compliance ergänzt unsere Rolle als Berater unserer Mandanten in allen Transaktionsangelegenheiten, einschließlich Joint Ventures zwischen Krankenhäusern und Ärzten. Akquise von Pflegeeinrichtungen und anderen Anbietern; Einrichtung und Betrieb diagnostischer Testeinrichtungen; Mietvereinbarungen für Ausrüstung und Raum; Übernahme von Krankenhäusern und Arztpraxen; persönliche Dienstleistungen und Arbeitsverträge für Ärzte; und Rekrutierungsprogramme für Ärzte. Wir beraten Kunden zu Eigentums-/Investitionsfragen, strukturellen und betrieblichen Überlegungen sowie Erstattungsfragen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Wir bewerten regelmäßig geplante Transaktionen jeglicher Art und Größe. Wir sind uns der Bedeutung von Betrugs- und Missbrauchs-Compliance-Problemen, die bei praktisch allen Transaktionen mit unseren Kunden aus dem Gesundheitswesen auftreten, sehr bewusst und gehen jedes Problem mit einem praktischen, kompetenten Blick an, um unsere Kunden dabei zu unterstützen, ihre Ziele im Rahmen des Gesetzes zu erreichen. Dabei analysieren wir die Einhaltung der Betrugs- und Missbrauchsgesetze des Bundes und der Bundesstaaten und geben Hinweise dazu, wie jede Vereinbarung ordnungsgemäß strukturiert (oder bei Bedarf geändert) werden kann, um den geltenden Behörden zu entsprechen. Wir haben auch Erfahrung in der Analyse anderer relevanter staatlicher Gesetze, einschließlich der Gesetze zur Unternehmenspraxis in der Medizin und zur Gebührenaufteilung.
Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung im Bereich des Datenschutzes von Gesundheitsinformationen und der Vertraulichkeit medizinischer Informationen. Dazu gehören der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) von 1996, der Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act (HITECH), die Vorschriften zur Vertraulichkeit von Patientenakten bei Substanzgebrauchsstörungen (42 CFR Teil 2) und andere Datenschutzbestimmungen auf Bundes- und Landesebene Gesetze.
Wir haben Anbieter und versicherte Einrichtungen, darunter Ärzte, Krankenhäuser, Gesundheitsverbände, Anbieter von Verhaltensmedizin, Anbieter von Substanzgebrauchsstörungen, Anbieter von Entwicklungsstörungen und Anbieter von Gesundheitsleistungen für Arbeitnehmer, bei der Bewältigung einer Vielzahl von Datenschutzproblemen im Gesundheitswesen beraten und unterstützt, darunter die folgenden:
Darüber hinaus haben unsere Anwälte Anbieter und Drittanbieter im Hinblick auf den Datenschutz von Informationssystemen und das Zusammenspiel zwischen Technologie und Unternehmens-Compliance beraten, da das Gesundheitswesen zunehmend zu einem technologischen Geschäft geworden ist. Dazu gehört die Beratung von Mandanten in folgenden Bereichen:
Um mehr über unsere umfassende Datenstrategie, Datenschutz- und Sicherheitspraxis zu erfahren, klicken Sie hier.
Wir beraten Kunden in Fragen im Zusammenhang mit Erstattungssystemen auf Bundes- und Landesebene, einschließlich Kodierungs- und Abrechnungsfragen bei Medicare-Verträgen, Teilnahme, Deckung, Erstattung (einschließlich Neuzuweisung des Anspruchs auf Zahlung) und Einsprüchen, Medicaid-Verträgen, Deckung und Erstattung, Tariffestlegung, Kosten Berichterstattung und Abgleich, Erstattung von anbieterbasierten Einheiten und Compliance-Fragen. Wir haben Erfahrung in der Vertretung von Mandanten vor staatlichen Medicaid-Behörden, den Centers for Medicare and Medicaid Services, Medicare-Vertragspartnern, dem Büro des Generalinspektors und der US-Staatsanwaltschaft.
Unsere Erfahrung hilft uns bei der Planung und Strukturierung von Transaktionen, um die Auswirkungen von Betrug und Missbrauch zu minimieren und gleichzeitig die gewünschten Geschäftsziele unserer Kunden im Gesundheitswesen zu erreichen. Wir bewerten Transaktionen regelmäßig und analysieren deren Übereinstimmung mit den Betrugs- und Missbrauchsgesetzen von Medicare und Medicaid, wie dem Anti-Kickback-Statut und den Safe-Harbor-Bestimmungen sowie den Stark Physician Self-Referral Laws und geltenden Ausnahmen. Unsere Erfahrung in diesem Bereich ergänzt unsere Rolle als Transaktionsberater für Klienten bei Joint Ventures zwischen Krankenhäusern und Ärzten, einschließlich des Betriebs von diagnostischen Bildgebungseinrichtungen, Leasingvereinbarungen für Geräte, dem Erwerb von Arztpraxen und Programmen zur Anwerbung von Ärzten. Wir kennen die Besonderheiten von Gesundheitsgeschäften und weisen unsere Kunden von den Fallstricken ab, in denen Unvorsichtige stecken.
Wir unterstützen Kunden auch bei der Durchführung interner Betrugs- und Missbrauchsuntersuchungen und -prüfungen sowie behördlicher Untersuchungen, Prüfungen und Vergleiche und bieten laufende Beratung zur Einhaltung von Corporate Integrity Agreements (CIAs). Durch Überprüfungen und Bewertungen von Verträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Ärzten vor Ort identifizieren und analysieren wir potenzielle Betrugs- und Missbrauchsbedenken. Anschließend unterstützen wir unsere Kunden bei der Entwicklung von Compliance-Programmen und -Richtlinien, um das Personal (Ärzte und Nicht-Ärzte) zu schulen, illegale Aktivitäten uninformierter Mitarbeiter zu verhindern, auftretende Compliance-Probleme zu erkennen und anzugehen und das Risiko von Strafverfolgungen und Strafen für die Kunden zu minimieren. Erfahren Sie mehr über Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich.
Unsere Anwälte unterstützen Anbieter regelmäßig bei staatlichen und kommerziellen Erstattungsstreitigkeiten. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse über staatliche Erstattungsprogramme im Gesundheitswesen sowie über die komplexen Verwaltungsprozesse, die erforderlich sind, um unsere Anbieterkunden bei der Beantwortung von Prüfungen und damit verbundenen Einsprüchen zu unterstützen. Wir begleiten unsere Kunden bei jedem Schritt der Kostenüberprüfung, angefangen bei der Vorbereitung und Beantwortung der ersten Anfrage nach Unterlagen bis hin zum Einspruchsverfahren auf allen Einspruchsebenen.
Unsere Kanzlei vertritt die Interessen unserer Mandanten im Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der Landes- und Bundesgesetzgebung. Wir verfügen über mehr als 50 Anwälte mit Gesetzgebungserfahrung auf einer oder mehreren Ebenen der Landes- und Bundesregierung, von denen viele vor Ausschüssen des Kongresses oder der Generalversammlung von Ohio ausgesagt haben. Darüber hinaus bieten wir Klienten aus dem Gesundheitswesen eine umfassende Vertretung vor Stadträten, Bezirksbeauftragten und Gemeindeverwaltern an. Wir helfen bei der Gestaltung der Gesetzgebung, indem wir Gesetzesentwürfe, Änderungsanträge und Zeugenaussagen für Sponsoren und Zeugen verfassen. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse des Gesetzgebungsprozesses, die sie nutzen, um Strategien zu entwickeln, um spezifische Gesetze, die für unsere Mandanten von Interesse sind, wirksam zu unterstützen, abzulehnen oder zu ändern. Wir arbeiten oft mit unseren Kollegen von Vorys Advisors zusammen, um juristisches Wissen und Gesetzgebungsstrategien zusammenzuführen und so die Interessen unserer Kunden voranzutreiben. Erfahren Sie hier mehr.
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Organisationen und Fachleuten, die in den Bereichen Verhaltensgesundheit (psychische Gesundheit sowie Behandlung und Prävention von Alkohol und Drogen), Entwicklungsstörungen (DD) und Kindeswohl tätig sind. Wir vertreten eine Vielzahl landesweiter Fachverbände in den Bereichen Verhaltensgesundheit und DD zu zahlreichen Themen, einschließlich systemischer Regulierungs- und Erstattungsangelegenheiten sowie der Entwicklung und Umsetzung von Programmen zur Befreiung von Medicaid. Wir arbeiten täglich mit der Führung von Handelsverbänden zusammen und verstehen die Herausforderungen, mit denen Verbände und ihre Mitglieder nicht nur im Hinblick auf spezifische regulatorische Fragen, sondern auch als Arbeitgeber in einer stark regulierten Branche konfrontiert sind.
Wir vertreten Anbieter mit Vertragsproblemen bei Medicaid Managed Care und verstehen die besonderen Herausforderungen, mit denen Anbieter konfrontiert sind, wenn Medicaid Managed Care auf Fachgruppen ausgeweitet wird, in denen die betreuten Personen besonders gefährdet sind.
Wir haben viele Anbieter vor staatlichen Behörden vertreten, Verträge mit verschiedenen Kostenträgern ausgehandelt und Erstattungsberatung zu komplexen Medicaid- und Medicare-Erstattungsangelegenheiten angeboten. Unsere Anwälte kennen sich nicht nur mit den traditionelleren institutionellen Programmen aus, sondern verfügen auch über große Erfahrung mit den häuslichen und gemeindebasierten Medicaid-Befreiungsprogrammen, einschließlich der Medicaid-Befreiungen von 1915 und 1115, sowie mit allen Arten von gemeindebasierten Programmen.
Unser Unternehmen unterstützt Anbieter im Gesundheitswesen, einschließlich der Beratung von Institutionen und deren medizinischem Personal und Vorständen in Governance-Fragen. Unsere Anwälte vertreten Krankenhäuser und Ärzte in Angelegenheiten wie Statuten, Regeln und Vorschriften des medizinischen Personals, institutionellen Prüfungsausschüssen, TJC-Akkreditierung, Patientenverfügungen, Krankenakten, Bioethik und anderen betrieblichen Fragen.
Unabhängig davon, ob es sich bei der Angelegenheit um den täglichen Betrieb eines Krankenhauses oder eines Gesundheitssystems oder um Fragen im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, komplexer Rechtsstreitigkeiten, Unternehmens-Compliance, Vorstandsführung, Fragen des medizinischen Personals, Betrug und Missbrauch oder Kostenträger- und Erstattungsvereinbarungen handelt, sind unsere Anwälte umfassend beratend tätig gerüstet, um auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen. Wir fungieren als externe Berater für viele Krankenhäuser, Gesundheitssysteme, Pflegeheime und andere Langzeitpflegeeinrichtungen, qualifizierte Pflegeeinrichtungen und andere institutionelle Anbieter im Gesundheitswesen. Wir vertreten auch Ärzte, Ärztegruppen, häusliche Krankenpflegeeinrichtungen, ambulante Operationszentren, Diagnosezentren und andere ambulante Dienstleister. Wir helfen auch bei der Erstellung und Umsetzung von Berufshaftpflicht-Selbstversicherungsplänen.
Vorys verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den einzigartigen Problemen, mit denen akademische medizinische Zentren konfrontiert sind. Wir vertreten medizinische Fakultäten, Lehrkrankenhäuser, Fakultätspraxen, Forschungsinstitute und angeschlossene Organisationen in ganz Ohio und im ganzen Land. Wir haben akademische medizinische Zentren in allen Aspekten ihres Betriebs unterstützt. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Betrug und Missbrauch, Bundes-Anti-Kickback-Gesetz und Stark Physician Self-Referral Laws. Wir beraten unsere Kunden akademischer medizinischer Zentren im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Betrieb und der Steuerbefreiung von Fakultätspraxisplänen, internen Compliance-Prüfungen, den Folgen der verschiedenen Zahlungsvereinbarungen, die zwischen Lehrkrankenhäusern, medizinischen Fakultäten und Fakultätsärzten bestehen, und den immer komplexer werdenden Themen Zusammenspiel von Institutional Review Boards, der FDA und von der Industrie gesponserten klinischen Studien und der Forschung an menschlichen Probanden. All dies, gepaart mit Vorys' langjähriger Erfahrung als Vertreter von Hochschulen und Universitäten, bietet Vorys den Hintergrund und die Erfahrung, um unseren Kunden akademischer medizinischer Zentren eine umfassende rechtliche Vertretung zu bieten.
Unsere Anwälte beraten Sie bei gesundheitsbezogenen Geschäftstransaktionen, wie z. B. der Strukturierung von Joint Ventures zwischen Krankenhäusern und Ärzten, der Gründung und Umgliederung von Zentren für ambulante Chirurgie, der Anstellung von Ärzten sowie der Strukturierung und dem Betrieb anderer Hilfsdienstleister, einschließlich Zentren für diagnostische Bildgebung. Wir haben auch Erfahrung in der Abwicklung von Joint Ventures, wenn spätere regulatorische Änderungen rechtliche Probleme aufwerfen oder den strategischen Zweck des Joint Ventures zunichte machen. Wir verstehen die Komplexität krankenhausbasierter und freistehender Vereinbarungen und beraten Kunden zu Eigentums-/Investitionsfragen, strukturellen und betrieblichen Überlegungen, Aufsichtsanforderungen und Erstattungsanliegen, um die Einhaltung einer Reihe regulatorischer Fragen sicherzustellen, die sich auf Transaktionen im Gesundheitswesen auswirken. Am wichtigsten ist, dass wir unseren Kunden zuhören und unsere Erfahrung und Kreativität nutzen, um Lösungen anzubieten, die ihre Geschäftsziele erreichen.
Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung im Umgang mit den Problemen, die in der Beziehung zwischen Gesundheitsdienstleistern und Managed-Care-Organisationen auftreten. Wir haben Gesundheitsdienstleister bei der Konzeption und Implementierung integrierter Liefersysteme unterstützt, darunter Ärzte-Krankenhaus-Organisationen und Managementdienstleistungsorganisationen. Wir haben Health Maintenance Organizations (HMOs) und Health Insururing Corporations (HICs) gegründet und vertreten. Wir haben auch Kunden aus dem Gesundheitswesen bei Vertragsverhandlungen mit Managed-Care-Organisationen unterstützt.
Unsere Anwälte haben eine Vielzahl von Praktikern im Gesundheitswesen unterstützt und beraten, darunter Ärzte, Krankenpfleger, Krankenpfleger, Arzthelferinnen, Sozialarbeiter, Berater, Anbieter von Substanzgebrauchsstörungen und andere, hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs, ethischer Fragen und Abrechnungsfragen. Wir haben zugelassene Praktiker in Klagen und Untersuchungen staatlicher Zulassungsbehörden vertreten und verteidigt. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse der vielfältigen staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze und Vorschriften, die sich auf Ärzte auswirken, sowie über ihre Fähigkeit, ihre Patienten zu betreuen und ihre Leistungen abzurechnen. Unsere Anwälte bieten eine breite Palette von Dienstleistungen an, darunter Vertragsprüfung, behördliche Analysen und Unternehmensberatung, um diese Praktiker bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen zu unterstützen.
Unsere Anwälte verstehen die Komplexität des Langzeitpflegegeschäfts. Wir vertreten Pflegeheime, stationäre Pflege-/Betreutes Wohnen, unabhängige Wohneinrichtungen, Continuing Care Retirement Communities (CCRCs), Intermediate Care-Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und Gruppenheime. Wir beraten Kunden häufig in regulatorischen Fragen, einschließlich Lizenzierung und Zertifizierung, Bedarfsbescheinigung, Compliance, Erhebung und Durchsetzung, Eigentümerwechsel, Medicare, Medicaid sowie Geschäfts- und Klinikbetrieb.
Unsere Anwälte sind mit den neuesten Regulierungsinitiativen bestens vertraut, die sich auf Anbieter von Langzeitpflege auswirken können, haben Anbieter in anhängigen Angelegenheiten vor zahlreichen Bundes- und Landesaufsichtsbehörden vertreten und bieten fachkundige Unterstützung bei staatlichen und internen Untersuchungen und Prüfungen. Wir haben auch Erfahrung in Transaktionsangelegenheiten und unterstützen Kunden bei Veräußerungen, Fusionen, Übernahmen und komplexen Joint Ventures, einschließlich Unterstützung bei Medicare, Medicaid, Sorgfaltsprüfung, staatlichen und bundesstaatlichen Einreichungen sowie der Vorbereitung und Verhandlung von Verträgen.
Unsere Anwälte beraten häufig bestehende und neu gegründete Heimgesundheitsbehörden in Bezug auf Compliance, Umfragen, Lizenzierung und Zertifizierung, Akkreditierung, Eigentümer- und Standortwechsel, geschäftliche und betriebliche Fragen, Verträge, Abwehr von Betrugs- und Missbrauchsvorwürfen sowie Fragen zu den Teilnahmebedingungen von Medicare. Wir unterstützen auch häusliche Gesundheitsbehörden bei Richtlinien und Verfahren, Erstattungsfragen sowie Prüfungen und Fragen zu Überzahlungen. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Transaktionsangelegenheiten, einschließlich Akquisitionen und komplexen Joint Ventures, und unterstützen bei Diligence, Medicare, staatlichen und bundesstaatlichen Einreichungen und Verträgen.
Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung in allen rechtlichen und regulatorischen Fragen, die sich auf Hospiz- und Palliativpflegeanbieter auswirken. Unsere Anwälte beraten Hospiz- und Palliativpflegeanbieter in regulatorischen Fragen, Umfragen, Audits, komplexen Erstattungen, Verträgen, einschließlich Vereinbarungen mit anderen Anbietern, DME und Anbietern, Unternehmensstrukturierung, Programmentwicklung und Transaktionen, einschließlich Fusionen, Übernahmen und komplexen Joint Ventures. Unsere Anwälte verfügen außerdem über Erfahrung in Betrugs- und Missbrauchsfragen (Anti-Kickback-Stark- und False-Claims-Act) und den Medicare-Teilnahmebedingungen, da diese sich auf bestimmte Themen des Hospizprogramms beziehen.
Wen wir vertretenAnbietertypenUnsere ErfahrungNationale Anerkennung2023 US News – Best Lawyers® „Best Law Firms“-BerichtFührende AnwaltskanzleiFührende AnwälteUnsere Arbeit.